Immer mehr Menschen träumen davon, eine kleine, handwerkliche Bäckerei zu führen – im eigenen Rhythmus, mit hochwertigen Zutaten, und ohne industrielle Kompromisse. Doch oft steht eine Frage im
Raum:
„Ich bin kein:e gelernte:r Bäcker:in – darf ich das überhaupt?“
Ja, du darfst! Mit der Sachkundeprüfung nach §8 der Handwerksordnung kannst du dich auch ohne Meistertitel
selbstständig machen.
Wir bereiten euch auf die theoretische und praktische Sachkundeprüfung vor. Mit unseren praktischen Erfahrungen und unserem Wissen stehen wir als
Dipl.-Bäckereitechnologie mit jeweils rund 40 Jahren, als Sachverständer für Sensorik und Lebensmittelrecht, euch zur Seite.